Die Spitex Unicare AG erbringt ihre Leistungen im Rahmen der standardisierten Bedarfsabklärung, welcher jeweils eine ärztliche Verordnung zu Grunde liegt.


Die ärztlich verordneten Pflegeleistungen umfasse


  • Beratung und Bedarfsabklärung

  • Festhalten des Pflegebedarfs und des Umfeldes der uns anvertrauten Klienten.

  • Die notwendigen Pflege- und Behandlungsmassnahmen sind gemeinsam mit dem Hausarzt, ggf.

    Spitalarzt, Klienten und Angehörigen zu planen.

  • Auffinden des Standorts der Klienten und Beratung bei der Pflege, Einnahme von Medikamenten oder der Verwendung medizinischer Geräte (Inhalatoren, O2-Geräte, BZ-Geräte etc.). Wir führen auch die notwendigen Kontrollen durch.

  • Grund- und Behandlungspflege






Die Spitex Unicare AG erbringt die Pflegeleistungen nach KLV 7 nach den gesetzlichen Vorgaben, darunter:


  • Basis der Leistungserbringung ist eine ärztliche Verordnung.

  • Die Bedarfsanalyse der zukünftigen Leistungen findet vor Ort bei den Klienten statt und wird durch anerkannte Abklärungsinstrumente unterstützt.

  • Die Inhalte sind massgeschneidert und folgen vordefinierten Qualitätsrichtlinien.

  • Der Einsatz der Mitarbeitenden richtet sich nach ihren Qualifikationen und Fähigkeiten.
    Im Idealfall werden die Leistungen der Grund- und Kurpflege weitgehend über die Krankenversicherung der Klienten

    finanziert. Für Pflege- und Pflegesituationen über die Spitex Unicare AG hinaus arbeiten wir mit spezialisierten Partnern zusammen. Alle Bedingungen der Zusammenarbeit werden im Voraus vereinbart.








 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Instagram