Tarifblatt (gültig ab 01.01.2022)

 Tarifblatt

 

Ärztliche verordnete Leistungen, die von der Krankenkasse übernommen werden

 

Bedarfsabklärung 76.90 CHF pro Stunde


Behandlungspflege CHF 63.00 pro Stunde
Grundpflege CHF 52.60 pro Stunde





Alle Leistungen einer Spitex, die von einem Arzt laut Art. 7a KLV (Krankenpflege-Leistungs-Verordnung) verordnet wurden, werden von der Krankenkasse gedeckt, sogenannte «kassenpflichtige Leistungen».

 

Bedarfsabklärung CHF 76.90 pro Stunde 

für Abklärung und Beratung, wie Abklärung des Pflegebedarfs, Beratung und Organisation von Hilfsmitteln usw.

 

Behandlungspflege CHF 63.00 pro Stunde

für Untersuchungen und Behandlungen, wie Medikamentenabgabe, Wundversorgung, Blutdruckmessung usw.

 

Grundpflege CHF 52.60 pro Stunde

für die Grundpflege, wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Mobilisieren usw.

Einzig wichtig für Sie zu wissen: Ihre Selbstbeteiligung beträgt maximal CHF 15.35 pro Tag. Von dieser Patientenbeteiligung ausgenommen sind Personen bis 18 Jahre sowie Leistungen zu Lasten der Invaliden- und Militärversicherung.

 

Die Spitex Unicare AG ist von allen Krankenkassen anerkannt. Gerne klären wir für Sie ab, welche Leistungen durch Ihre Krankenkasse übernommen werden.

 

 

 



Tarife für pflegerische Leistungen (KLV- Tarife)

Selbst zu tragende Kosten

 

·      Krankenkasse Beitrag (Jahresfranchise)  

·      Selbstbehalt

·      Patientenbeteiligung (CHF 15.35 pro Tag) **


**Patientenbeteiligung an den Pflegekosten 

Im Kanton Aargau werden für die pflegerische Leistungen der Spitex eine Patientenbeteiligung von 20% pro rata temporis bezahlt, maximal 15.35 CHF pro Tag. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendete 18. Altersjahr sowie Abrechnung über die IV (Invalidenversicherung), MV (Militärversicherung) und UV (Unfallversicherung) 

 

 

Kostenübernahme 


    −  Ärztlich verordnete Pflegeleistungen werden durch die Grundversicherung der Krankenkasse übernommen 

(abzüglich Selbstbehalt und Patientenbeteiligung). 

    −  Hauswirtschaftsleistungen werden, sofern vorhanden, teilweise durch die Zusatzversicherung übernommen; 

im Zweifelsfall fragen Sie vorgängig bei Ihrer Krankenkasse nach. 

    −  Die Kosten für Fehlbesuche trägt der Patient/Kunde selber. 

    −  Zusätzliche Leistungen oder Handreichungen gehen zu Lasten des Patienten. 

    −  Die Einsatzpauschale bei Hauswirtschaftsleistungen gehen zu Lasten des Kunden. 

 


Finanzielle Unterstützung 


Einwohner/innen der Stadt Dottikon und der Gemeinde Aargau: Bei finanziellen Schwierigkeiten können AHV- oder IV Rentner/innen allenfalls bei der Zweigstelle Aargau SVA Aargau Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau, Tel: 062 836 81 81 Mail: info@sva-ag.ch eine Ergänzungsleistung beantragen 

 

 

 

 

 

 

 
 
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